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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferung und Leistungen

 

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten als für den Geschäftsverkehr verbindlich vom Käufer anerkannt. Änderung der allgemeinen Geschäftbedingungen oder sonstiger vertraglicher Abreden sind schriftlich niederzulegen.
  2. Die Preisbildung erfolgt in EURO.
    Die Preise verstehen sich ab Werk München. Den vereinbarten Preisen wird im Inland die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugeschlagen.
  3. Die Verpackung wird in Rechnung gestellt.
  4. Die Lieferzeit rechnen vom Tage der Anzahlung.
  5. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Versicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
  6. Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Ware berücksichtigt werden.
  7. Für Mängel der Ware, die nachweisbar vom Prüfer verschuldet sind, haftet der Hersteller wie folgt: Er verpflichtet sich, die Ware kostenlos nachzubessern oder schadhafte Teile kostenlos umzutauschen. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
  8. Sonstige Schadensansprüche, die der Besteller - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Lieferer oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen hat, sind auf den Wert des Liefergegenstandes beschränkt.
  9. Die Zahlung hat zu den jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Bei unseren hart kalkulierten Preisen bitten wir um sofortige Überweisung ohne Skonto, rein Netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles (8 Tage dato Rechnung) werden Verzugszinsen berechnet, d. h. 2% mehr als zu den derzeitigen gültigen Bankzinsen. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware laut Frachtbrief oder versandbereit gestellt wird.
  10. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung mit Scheck bis zur Einlösung) Eigentum der Lieferfirma. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übertragen werden. Pfändungen sind dem Lieferanten sofort anzuzeigen.
  11. Alle elektrischen Bauteile haben eine Garantiezeit von zwei Jahren ab Auslieferungsdatum.
  12. Erfüllungsort für die Auslieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand ist München.